Vorher - Nachher

Na ... was für ein Unterschied fällt euch zwischen den beiden Bildschirmfotos zu den Uçkanleitungen auf?
Siehe hierzu auch: Heise News: Verschärfte Hackerparagraphen treten in Kraft und #!/bin/blog - Haltet die Fresse! Glotzt mehr TV! [Update 20.11.2007: Sch*** drauf. Sie sind wieder da.]
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Comments

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  1. 1

    Patrick: Hast du schonmal daran gedacht, die rausgenommenen Artikel auf einem nicht-deutschen Server zur Verfuegung zu stellen?

  2. 2

    fwolf: na klasse X-(

    => in ein anderes land verlagern?

    für mich steht ja fest: in 3-4 jahren gibts von meiner seite her ne andere firma - im AUSLAND! bei der scheiße, die "unsere" regierung dieser jahre verzapft, braucht sich keiner über abwanderung der Firmen ins ausland beschweren.

    cu, w0lf.

  3. 3

    Boris: Ich verstehe schon, aber war da wirklich eine Software dabei, die man als "Hackerwerkzeug" gebrauchen konnte? Soweit ich über dieses absurde Gesetz gelesen habe, bezieht es sich auf Software, die zum Einbrechen, Eindringen oder sonstwie unmittelbarem Manipulieren eines Computers bzw. seiner Daten gedacht ist.

    Darunter fallen natürlich sämtliche Tools, die auch Sicherheitsexperten sozusagen zweckentfremdet zur Sicherheitsprüfung einsetzen. Um nachvollziehen zu können, wie Hacker tatsächlich vorgehen, und ob das eigene System wirklich sicher ist.

    Aber andererseits, wenn wir sehen, mit welcher Großzügigkeit die Bundesanwaltschaft neuerdings die angebliche Nähe (oder eine hanebüchen konstruierte Verbindung) zu obskuren terroristischen Vereinbarungen postuliert, dann muss man schon befürchten, dass in Zukunft auch diese verschärften "Hackerparagraphen" bei Gelegenheit sehr großzügig ausgelegt werden.

    Insofern ...

  4. 4

    alp: Ebend. Ich hab nicht den juristischen Sachverstand oder die Zeit und Lust mich in rechtliche Haarspaltereien zu begeben. Ich kann als Publisher nur vor Augen führen, was die Konsequenzen solcher Gesetze und der damit verbundenen Verunsicherung sein können.

    Im Ausland hosten lassen bringt's auch nicht. Der Urheber befände sich hier in DE und wäre belangbar.

  5. 5

    jot*be: TOR Hidden Service als Alternative? :-)

  6. 5.1

    alp: Nicht für so triviale Anleitungen ;-)

  7. 6

    Thibaud: Ich wusste nicht, dass man auch keine Anleitung zur Verschlüsselung von Daten z.B. GnuPG mehr bereitstellen darf. Ist das wirklich so?

  8. 6.1

    alp: Das weiß ich ja auch nicht genau (deshalb: Verunsicherung). Aber was soll man machen? Einen Anwalt anheuern, der alle Anleitungen auf Konformität mit der aktuellen Rechtslage checkt?

    Könnte man machen, wäre aber das Ende der Kostenlos-Kultur in diesem Bereich.

  9. 6.1.1

    Thibaud: Höchstens dieser Anwalt ist Teil der Kostenlos-Kultur im Bereich. Es gibt ja zahlreiche Jura-Blogs.

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